Regionalliga: Primus Ulm in Balingen!
Was für ein Trubel! Erst die witterungsbedingte Absage gegen Elversberg, dann der Corona-Case in Offenbach – wir sind in diesen Tagen ganz offenbar und ausschließlich äußeren Einflüssen ausgesetzt.
Umso mehr freut uns, dass das Heimspiel gegen den aktuellen Spitzenreiter SSV Ulm 1846 gesichert ist. Anpfiff ist am Samstag um 14 Uhr. Wir freuen uns auf Ihren Besuch in der Bizerba-Arena!
Nun also Ulm. Der Tabellenführer! Der Ex-Bundesligist!
Unter der Woche gelang den „Spatzen“ mit einem 1:0 gegen den Bahlinger SC der 19. Sieg im 30. Saisonspiel. Ganz klar: die Donaustädter sind momentan der erste Anwärter, wenn es um den Aufstieg in die 3. Liga geht. Ulm wird alles daransetzen, um aus Balingen drei Zähler mitzunehmen. Zumal: Die 1:2-Hinspielscharte will der SSV 1846 unbedingt auswetzen.
Es blieb beim Konjunktiv…
Die TSG hätte unter der Woche in Offenbach antreten sollen. Es blieb beim Konjunktiv. Denn der OFC stellte einen Antrag auf Verlegung der Partie, die Spielkommission der Regionalliga Südwest GbR stimmte zu.
Ein „Gschmäckle“ bleibt: Grundlage für die Entscheidung sei ausschließlich die Anordnung des Stadtgesundheitsamts Offenbach, nach der u.a. dem gesamten Kader des OFC vom 06.04.2022 bis 08.04.2022 das Betreten des Stadions untersagt werde, teilte die Ligaleitung mit. Und stellte fest: Die Absage sei durch die Spielordnung nicht gedeckt. Offenbach habe keine Nachweise vorgelegt, aus denen abgeleitet werden könne, ob bzw. welche Spieler von einer Infektion und damit Isolation betroffen seien.
Man habe hat eine Auskunft darüber verweigert, ob Spieler nach einer Negativtestung von einer Isolation befreit seien. Auch Absonderungsnachweise in Form von Quarantäneverfügungen seien nicht vorgelegt worden.
Neue Spieltermine
Mit anderen Worten: Die Ligaleitung knickte zähneknirschend ein. Die Fronten zwischen ihr und den Hessen sind verhärtet. Mehr denn je offenbar.
Wir werben bereits jetzt um Verständnis, dass wir dann das Stadionheft vom ursprünglichen Termin auslegen werden – aus wirtschaftlichen, organisatorischen und ökologischen Gründen wäre ein Neudruck nicht zu verantworten.